Ratgeber zur Einheitssteuerklasse in Luxemburg
Der Gesetzentwurf Nr. 8676 ersetzt ab dem Steuerjahr 2028 die Steuerklassen 1, 1a und 2 durch eine einheitliche Steuerklasse U. Paare, die bereits verheiratet oder verpartnert sind, können die gemeinsame Veranlagung (Tarif T) noch 25 Jahre behalten. Diese Ratgeber erklären, was das für Sie bedeutet, auf Grundlage des verabschiedeten Textes und offizieller Quellen.
- Steuerklasse U oder Tarif T: Was ist für Sie günstiger?
Alleinstehende, Alleinerziehende, Paare: Wer mit Steuerklasse U gewinnt und wer besser beim Tarif T bleibt, mit Beispielen.
Ratgeber lesen → - Steuerklasse U 2028: alle Steuerstufen im Überblick
Die Tarife Klasse U und Tarif T aus dem verabschiedeten Text, mit Rechenbeispielen für Alleinstehende und Paare.
Ratgeber lesen → - Gesetzentwurf Nr. 8676 erklärt: was sich ändert, wann, und wer wählen muss
Was die Reform ändert, der vollständige Zeitplan, wer wählen muss und die Frist vom 30. November 2027.
Ratgeber lesen → - Paare im neuen System: gemeinsame oder getrennte Veranlagung?
Ehepaare und eingetragene Partner: wer gemeinsam veranlagt bleibt, der jährliche PACS-Antrag, Kinder unter drei und der endgültige Wechsel.
Ratgeber lesen → - Grenzgänger: was die Steuerklasse U für Sie ändert
Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich und Belgien: Klasse U als Standard, Zugang zum Tarif T und die jährliche Gleichstellungsfalle.
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Keine Steuerberatung. Dieser Ratgeber erläutert den Gesetzentwurf Nr. 8676 in der Fassung, die die Abgeordnetenkammer am 28. Oktober 2026 in erster Lesung angenommen hat. Das Gesetz muss noch abgeschlossen und veröffentlicht werden, und Ihre persönliche Lage kann abweichen. Klären Sie Ihre Entscheidung mit der Steuerverwaltung (ACD), Ihrer Lohnbuchhaltung oder einer Steuerberatung.