Ratgeber · Gesetzentwurf Nr. 8676
Steuerklasse U oder Tarif T: Was ist für Sie günstiger?
Ab dem Steuerjahr 2028 gilt in Luxemburg ein einziger Steuertarif für alle: die Steuerklasse U. Paare, die bereits verheiratet oder verpartnert sind, haben eine zweite Option, den Tarif T, der die heutige gemeinsame Veranlagung bis zu 25 Jahre lang fortführt. Welche Variante günstiger ist, hängt fast nur davon ab, wie sich das Haushaltseinkommen aufteilt.
Die kurze Antwort
Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist, muss nichts entscheiden: Sie wechseln am 1. Januar 2028 automatisch in die Steuerklasse U. Wer vor 2028 verheiratet oder verpartnert ist, hat die Wahl. Als Faustregel gilt: Die Steuerklasse U lohnt sich meist, sobald der Partner mit dem geringeren Einkommen mindestens etwa ein Viertel zum Haushaltseinkommen beiträgt. Für Alleinverdiener-Paare oder Paare mit großem Einkommensunterschied ist der Tarif T in der Regel günstiger. Da der Wechsel in die Steuerklasse U endgültig ist, sollten Sie vorher rechnen.
Was Steuerklasse U und Tarif T genau sind
Die Steuerklasse U (der „Tarif U“ im neuen Artikel 118 des Einkommensteuergesetzes) ist ein Individualtarif: Jede Person wird auf ihr eigenes Einkommen besteuert. Bis 26.650 € gilt 0 %, danach folgen Stufen von 11 %, 14 %, 19 %, 25 % und 32 % bis 49.500 €, 39 % bis 117.500 € und darüber 40 %, 41 % und 42 %. Hinzu kommt der Beitrag zum Beschäftigungsfonds von 7 % (9 % auf den Teil des Einkommens über 150.000 € je Person).
Der Tarif T (der „tarif transitoire“ im neuen Artikel 118bis) ist die heutige Steuerklasse 2 in neuer Form. Die Einkommen des Paares werden zusammengerechnet und nach einem Tarif mit doppelt so breiten Stufen besteuert: 0 % bis 26.460 € für das Paar, dann in kleinen Schritten bis 39 % ab 108.180 € und 42 % über 469.740 €. Das ist der klassische Splitting-Effekt. Der Zuschlag beträgt 7 %, oder 9 % über 300.000 € für das Paar. Der Tarif T gilt bis zum Ende des Steuerjahres 2052. Die vollständigen Tarife mit Rechenbeispielen finden Sie in unserem Ratgeber Steuerklasse U 2028: alle Steuerstufen.
Alleinstehende: automatisch im Vorteil
Wer heute in Steuerklasse 1 ist, wechselt ohne eigenes Zutun in die Steuerklasse U. Weil deren steuerfreie Zone deutlich breiter ist als in Klasse 1, zahlen die meisten Alleinstehenden weniger. Die Regierung beziffert den Vorteil laut RTL je nach zu versteuerndem Einkommen auf 654 € bis 2.519 € pro Jahr.
Alleinerziehende: Steuerklasse U plus höhere Steuergutschrift
Auch die Steuerklasse 1a fällt weg. Alleinerziehende werden nach dem Tarif U besteuert, und die Reform erhöht die Steuergutschrift für Alleinerziehende (CIM) von 3.504 € auf 4.008 € pro Jahr bei einem bereinigten zu versteuernden Einkommen unter 60.000 €. Darüber sinkt sie schrittweise, bis auf mindestens 750 € ab 105.000 €. Die Gutschrift entfällt, wenn beide Eltern mit dem Kind zusammenleben oder wenn das Kind im Wechselmodell bei zwei Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht wohnt.
Eltern von Kindern, die zu Jahresbeginn jünger als drei Jahre sind, erhalten zudem den neuen Freibetrag für Kleinkinder („abattement petite enfance“) von 5.400 € pro Kind, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Wer die Steuerermäßigung für das Kind allein erhält, bekommt den vollen Betrag; teilen sich die Eltern die Ermäßigung, erhält jeder die Hälfte. Wichtig: Diesen Freibetrag gibt es nur in der Steuerklasse U.
Ehepaare und eingetragene Partner: beide Varianten vergleichen
Bei Paaren entscheidet die Aufteilung. So sieht es nach den Formeln des Rechners für einige Haushalte ohne Kinder aus (Jahressteuer 2028 inklusive Zuschlag, vor Steuergutschriften):
| Partner A | Partner B | Tarif T | Klasse U | Bessere Wahl |
|---|---|---|---|---|
| 80.000 € | 0 € | 9.057 € | 17.774 € | Tarif T, 8.717 € Unterschied |
| 60.000 € | 20.000 € | 9.057 € | 9.428 € | Tarif T, 371 € Unterschied |
| 50.000 € | 30.000 € | 9.057 € | 5.650 € | Klasse U, 3.408 € Unterschied |
| 40.000 € | 40.000 € | 9.057 € | 4.247 € | Klasse U, 4.810 € Unterschied |
| 90.000 € | 60.000 € | 36.411 € | 31.376 € | Klasse U, 5.035 € Unterschied |
Auffällig: Beim Tarif T bleibt die Steuer des Haushalts gleich, egal wie das Einkommen verteilt ist (9.057 € für jedes Paar mit 80.000 €). In der Steuerklasse U sinkt sie deutlich, je ausgeglichener die Einkommen sind.
Warum „etwa 25 %“ nur eine Faustregel ist
Der Kipppunkt verschiebt sich mit dem Gesamteinkommen. Nach den Formeln des Rechners, ohne Kinder, wird die Steuerklasse U günstiger, sobald Partner B etwa 21,5 % eines Haushaltseinkommens von 60.000 € verdient, etwa 26,5 % bei 80.000 €, 25 % bei 100.000 € und nur rund 17,5 % bei 150.000 €. RTL nennt dieselbe Größenordnung: Nachteilig wird der Wechsel, wenn das geringere Einkommen weniger als 25 % ausmacht, wobei dieser Anteil vom Gesamteinkommen des Paares abhängt.
Kinder können den Ausschlag geben. Mit einem Kind unter drei Jahren zahlt das Paar mit 60.000 € / 20.000 € in Klasse U nicht mehr 371 € mehr, sondern spart rund 756 €, weil der Freibetrag für Kleinkinder nur in der Steuerklasse U gilt.
Bevor Sie sich entscheiden
- Der Wechsel ist endgültig. Wer die Individualbesteuerung beantragt, kann weder für dieses noch für spätere Jahre zum Tarif T zurück.
- Denken Sie einige Jahre voraus. Elternzeit, der Wiedereinstieg eines Partners oder eine Beförderung können das Ergebnis drehen. Man kann heute beim Tarif T bleiben und später wechseln, aber nie umgekehrt.
- Achten Sie auf die Frist. Damit die Steuerklasse U schon 2028 auf Ihrer Lohnabrechnung steht, muss der gemeinsame Antrag bis zum 30. November 2027 bei der Steuerverwaltung eingehen. Details im Ratgeber zum Gesetzentwurf Nr. 8676.
- Bedenken Sie die Grenzen der Schätzung. Steuergutschriften, Abzüge und Rundungen der Verwaltung sind hier nicht berücksichtigt.
Häufige Fragen
Ist die Steuerklasse U günstiger als der Tarif T?
Das hängt von der Einkommensverteilung ab. Klasse U gewinnt meist, wenn das geringere Einkommen mindestens etwa 25 % des Haushaltseinkommens ausmacht; bei Alleinverdienern oder großem Einkommensunterschied ist Tarif T meist besser.
Müssen Alleinstehende etwas tun?
Nein. Steuerpflichtige der Klassen 1 und 1a wechseln ab dem Steuerjahr 2028 automatisch in die Steuerklasse U.
Kann man nach dem Wechsel zum Tarif T zurück?
Nein. Der gemeinsame Antrag auf Individualbesteuerung ist unwiderruflich.
Gilt der Freibetrag für Kleinkinder von 5.400 € auch beim Tarif T?
Nein. Der verabschiedete Text gewährt ihn nur Steuerpflichtigen, die nach dem Tarif der Steuerklasse U (Artikel 118) besteuert werden.
Quellen
- Abgeordnetenkammer: Text des Gesetzentwurfs Nr. 8676, angenommen am 28. Oktober 2026 (PDF, Französisch)
- Luxemburgische Regierung (Finanzministerium): Pressemitteilung vom 28. Oktober 2026
- RTL Infos: Was die Einheitssteuerklasse für Sie ändert (28. Oktober 2026, Französisch)
- Abgeordnetenkammer: parlamentarisches Dossier 8676 (Stand, Abstimmungen, Gutachten)
Keine Steuerberatung. Dieser Ratgeber erläutert den Gesetzentwurf Nr. 8676 in der Fassung, die die Abgeordnetenkammer am 28. Oktober 2026 in erster Lesung angenommen hat. Das Gesetz muss noch abgeschlossen und veröffentlicht werden, und Ihre persönliche Lage kann abweichen. Klären Sie Ihre Entscheidung mit der Steuerverwaltung (ACD), Ihrer Lohnbuchhaltung oder einer Steuerberatung.
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