Ratgeber · Gesetzentwurf Nr. 8676
Gesetzentwurf Nr. 8676 erklärt: was sich ändert, wann, und wer wählen muss
Am 28. Oktober 2026 hat die Abgeordnetenkammer den Gesetzentwurf Nr. 8676 angenommen, der Luxemburgs drei Steuerklassen durch eine einzige ersetzt. Hier lesen Sie, was sich ändert, welche Termine zählen und welche Entscheidung manche Paare treffen müssen.
Die Reform in wenigen Sätzen
Ab dem Steuerjahr 2028 bestimmt der Familienstand nicht mehr, wie Sie besteuert werden. Die Steuerklassen 1, 1a und 2 entfallen, und alle werden einzeln nach dem neuen Tarif der Steuerklasse U besteuert. Ausnahme ist eine Übergangsregel für Paare, die vor dem 1. Januar 2028 verheiratet oder verpartnert waren: Sie können die gemeinsame Veranlagung nach dem Tarif T, dem Nachfolger der Klasse 2, bis zum Ende des Steuerjahres 2052 behalten. Sie können jederzeit zur Individualbesteuerung wechseln, doch diese Wahl ist endgültig.
Zeitplan
- 6. Januar 2026: Finanzminister Gilles Roth bringt den Gesetzentwurf ein.
- 5. Mai 2026: Gutachten des Staatsrats; am 9. Juni 2026 folgen Änderungsanträge der Regierung.
- 29. September 2026: Der Finanzausschuss nimmt seinen Bericht an (Berichterstatterin: Diane Adehm).
- 28. Oktober 2026: erste verfassungsmäßige Abstimmung in der Kammer: 37 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 12 Enthaltungen. Ein Antrag auf Befreiung von der zweiten Abstimmung wurde gestellt.
- Als Nächstes: Der Staatsrat entscheidet über den Verzicht auf die zweite Abstimmung, danach wird das Gesetz im Journal officiel veröffentlicht. Bei Redaktionsschluss haben wir keine Veröffentlichung gefunden.
- 30. November 2027: Frist für Paare, die die Steuerklasse U schon auf der Steuerkarte 2028 haben wollen.
- 1. Januar 2028: Die Steuerklasse U gilt; die meisten Bestimmungen greifen ab dem Steuerjahr 2028.
- Ende 2052: Der Tarif T läuft aus.
Was sich ändert
- Ein Tarif für alle. Die Steuerklasse U besteuert jede Person von 0 % bis 26.650 € bis zu 42 % über 234.800 €, zuzüglich 7 % oder 9 % Beitrag zum Beschäftigungsfonds. Zu den vollständigen Steuertabellen Klasse U und Tarif T.
- Tarif T für bestehende Paare. Die gemeinsame Veranlagung mit Splitting bleibt für Paare, die vor 2028 verheiratet oder verpartnert sind, 25 Jahre lang möglich.
- Eigene Haftung. Bei Individualbesteuerung zahlt jeder Partner seine eigene Steuer und haftet nicht mehr gesamtschuldnerisch für die des anderen.
- Familien. Neuer Freibetrag für Kleinkinder von 5.400 € pro Kind unter drei Jahren; die Steuergutschrift für Alleinerziehende steigt von 3.504 € auf 4.008 €; der Schutz im Tarif T nach Tod oder Scheidung wird von drei auf fünf Jahre verlängert.
- Abzüge. Mehrere Höchstbeträge steigen: Versicherungsprämien und Zinsen für Konsumkredite von 672 € auf 900 €, Bausparbeiträge von 672 € auf 900 € (von 1.344 € auf 1.500 € für 18- bis 40-Jährige), der Pauschalfreibetrag für Kinderbetreuung und Haushaltshilfe von 5.400 € auf 6.000 €.
- Indexierung. Der Steuertarif wird wieder automatisch an die Inflation angepasst, jeweils nach vier Indextranchen.
Wer wählen muss
Alleinstehende und Alleinerziehende müssen nichts entscheiden: Sie wechseln automatisch in Klasse U. Paare, die ab 2028 heiraten oder sich eintragen lassen, werden nur noch einzeln nach Klasse U besteuert. Paare, die vor 2028 geheiratet haben, sind standardmäßig im Tarif T und können jederzeit wechseln. Eingetragene Partner (PACS) mit Eintragung vor 2028 behalten den Tarif T nur mit einem gemeinsamen Antrag für jedes Jahr; warum das entscheidend ist, erklärt unser Ratgeber für Paare.
Die Frist im Detail
Artikel 58 des verabschiedeten Textes enthält die Übergangsregel. Ehepaare, die ab 2028 einzeln besteuert werden und den Satz der Steuerklasse U schon ab 2028 auf ihrer Steuerkarte haben möchten, müssen bis spätestens 30. November 2027 einen gemeinsamen Antrag auf einem eigenen Formular der ACD einreichen. Bei einem Antrag zwischen dem 1. und 31. Dezember 2027 werden sie zwar ebenfalls ab 2028 einzeln besteuert, der Satz der Steuerklasse U erscheint aber erst ab 2029 auf der Steuerkarte. In beiden Fällen wird für 2028 eine Steuererklärung (Veranlagung) Pflicht.
In den Folgejahren gilt dieselbe Logik: Ein Paar kann bis 2052 in jedem Jahr wechseln, wenn es den gemeinsamen Antrag bis zum 30. November des betreffenden Jahres stellt. Artikel 58 tritt am Tag nach der Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft; das Formular ist daher erst danach zu erwarten.
Was noch offen ist
Am Text dürfte sich kaum noch etwas ändern, doch einige praktische Punkte sind noch nicht öffentlich: das Datum der Veröffentlichung, das Antragsformular der ACD sowie die Erläuterungen und der Simulator der Verwaltung. Die Zahlen in unseren Ratgebern folgen dem am 28. Oktober 2026 angenommenen Text; wir aktualisieren sie, sobald das endgültige Gesetz veröffentlicht ist.
Häufige Fragen
Ist der Gesetzentwurf Nr. 8676 schon Gesetz?
Die Kammer hat ihn am 28. Oktober 2026 in erster Abstimmung angenommen und die Befreiung von der zweiten Abstimmung beantragt. Er muss noch im Journal officiel veröffentlicht werden; am 31. Oktober 2026 haben wir keine Veröffentlichung gefunden.
Ab wann gilt die Steuerklasse U?
Ab dem Steuerjahr 2028, also ab dem 1. Januar 2028.
Welche Frist gilt für Paare?
Der 30. November 2027 für einen gemeinsamen Antrag, damit die Steuerklasse U auf der Steuerkarte 2028 steht. Ein Antrag im Dezember 2027 bedeutet ebenfalls Individualbesteuerung ab 2028, die Steuerkarte folgt aber erst 2029.
Wie lange gilt der Tarif T?
Bis zum Ende des Steuerjahres 2052.
Quellen
- Abgeordnetenkammer: Text des Gesetzentwurfs Nr. 8676, angenommen am 28. Oktober 2026 (PDF, Französisch)
- Abgeordnetenkammer: parlamentarisches Dossier 8676 (Stand, Abstimmungen, Gutachten)
- Abgeordnetenkammer: öffentliche Sitzung vom 28. Oktober 2026, grünes Licht für die Steuerreform
- Luxemburgische Regierung (Finanzministerium): Pressemitteilung vom 28. Oktober 2026
- RTL Infos: Was die Einheitssteuerklasse für Sie ändert (28. Oktober 2026, Französisch)
Keine Steuerberatung. Dieser Ratgeber erläutert den Gesetzentwurf Nr. 8676 in der Fassung, die die Abgeordnetenkammer am 28. Oktober 2026 in erster Lesung angenommen hat. Das Gesetz muss noch abgeschlossen und veröffentlicht werden, und Ihre persönliche Lage kann abweichen. Klären Sie Ihre Entscheidung mit der Steuerverwaltung (ACD), Ihrer Lohnbuchhaltung oder einer Steuerberatung.
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